AGB für Gruppen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadt- und Kirchenführerin Christine Krahl, Oldenburg

 

Lieber Gast,

für die Buchung einer Stadtführung, Radtour, Busrundfahrt oder einer anderen Veranstaltung für Ihre Gruppe gelten meine AGBs, die Sie durch Ihre Auftragserteilung anerkennen.

 

1. Vertragsabschluss

Die Buchung einer Stadtführung, Radtour, Busrundfahrt oder einer anderen Veranstaltung kommt durch meine schriftliche Bestätigung (E-Mail, Fax oder Brief) Ihres Auftrags zustande.

Mit dem Vertragsabschluss verpflichten Sie sich unabhängig von Ihrer tatsächlichen Teilnahme zur Zahlung des vereinbarten Honorars und ich verpflichte mich zur Durchführung der Veranstaltung entsprechend der Beschreibung in der Auftragsbestätigung.

 

2. Stornierung

Sie können die gebuchte Veranstaltung bis eine Woche vor dem geplanten Termin kostenfrei stornieren. Danach ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu zahlen.

 

3. Zahlung

Die Zahlung des Honorars erfolgt bis eine Woche vor der Veranstaltung durch Überweisung auf mein in der Auftragsbestätigung genanntes Konto. Spätestens wird das Honorar am Ende der Veranstaltung in bar fällig. Sie erhalten von mir eine Quittung oder eine Rechnung ohne Steuerausweis, weil ich Kleinunternehmerin im Sinne §19 UStG bin.

Das Honorar beinhaltet nicht eventuell zu zahlende Eintrittsgelder.

 

4. Teilnehmer

Die Gruppe darf, soweit nicht anders vereinbart, die Teilnehmerzahl von 20 Personen nicht überschreiten.

Für Radtouren ist die Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt.

Zweiräder, die ein Nummernschild tragen müssen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Für Minderjährige übernehme ich keine Aufsichtspflicht. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

 

5. Besonderheiten bei Busrundfahrten

Bei Busrundfahrten müssen Sie dafür Sorge tragen, dass ein Sitzplatz mit Sicherheitsgurt und eine funktionierende Mikrofonanlage für mich vorhanden sind.

Ist keine Anschnallmöglichkeit vorhanden, kann ich die Durchführung der Stadtrundfahrt verweigern. Bei fehlender oder beschädigter Mikrofonanlage können während der Fahrt keine Erläuterungen gegeben werden. Das vereinbarte Honorar ist dennoch zu zahlen.

 

6. Organisatorische Änderungen

Sofern eine Veranstaltung mit einer anderen Veranstaltungsleitung oder mit weniger als den genannten Gästeführern durchgeführt wird, berechtigt dies nicht zur Stornierung des Auftrags oder zur Minderung des Honorars.

Die Angabe der Veranstaltungsdauer ist ein ungefährer Wert. Je nach den Umständen sind Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich.

Wenn in Kirchen, im Schloss, im Rathaus oder in anderen öffentlichen oder kirchlichen Einrichtungen aufgrund einer besonderen Nutzung eine Besichtigung oder Führung nicht möglich ist, ändert das nichts am vereinbarten Honorar.

 

7. Verspäteter Beginn

Ich werde mindestens 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf Ihre Gruppe warten. Nach erfolglos verstrichener Wartezeit gilt die Veranstaltung als storniert und das vereinbarte Honorar wird in voller Höhe fällig. Wenn Sie mich über Ihre Verspätung informieren, verlängert sich die Wartezeit selbstverständlich. Bei verspätetem Eintreffen Ihrer Gruppe verkürzt sich die von Ihnen gebuchte Führung entsprechend, das Honorar ist dennoch in voller Höhe fällig. Wird vor Ort vereinbart, die Veranstaltung trotz der Verspätung in voller Länge durchzuführen, erhöht sich das Honorar für jeden Gästeführer um 12 Euro je angefangener halben Stunde.

Sollte ich mich verspäten, sind Sie zur anteiligen Kürzung des Honorars berechtigt.

 

8. Absage der Veranstaltung

Sollte die gebuchte Veranstaltung aus Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren, durch mich abgesagt werden müssen, wird Ihnen bereits gezahltes Honorar in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche bestehen nicht.

 

9. Abbruch der Veranstaltung

Bei vorzeitiger Beendigung der Veranstaltung auf Ihren Wunsch hin, ist das vereinbarte Honorar trotzdem in voller Höhe zu zahlen. Bei Abbruch der Veranstaltung durch mich, egal aus welchen Gründen (z.B. Unfall) erstatte ich Ihnen die Hälfte des Honorars.

 

10. Urheberrecht

Alle Führungen und Radtouren sind mein geistiges Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Mitschnitte und Tonaufnahmen der Führungsinhalte sind nicht gestattet.

 

11. Haftung

Meine Haftung beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

Ich hafte nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags-verletzung durch mich selber oder einen mit mir zusammenarbeitenden Gästeführer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Ver-letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch mich oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von mir beruhen.

Ich bin geschützt durch eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögenshaftpflichtversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland (BVGD).